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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Hotel Spalentor GmbH, Schönbeinstrasse 1, CH – 4056 Basel

1. Grundsätzliches: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Gästen und der Hotel Spalentor GmbH, Basel - im Folgenden als Hotel Spalentor bezeichnet.

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2. Reservation: Die Reservationsvereinbarung und deren Änderung betreffend Leistungen vom Hotel Spalentor werden für das Hotel erst verbindlich, wenn sie durch das Hotel und den Auftraggeber schriftlich bestätigt bzw. rückbestätigt sind. Die konkreten Leistungen richten sich nach der Reservationsbestätigung. Meldet der Gast weitere Gäste an, so haftet er für den gesamten sich aus der Reservation ergebenden Rechnungsbetrag. Für Reservierungen, die erst am Tag der Anreise erfolgen, ist die Reservierung im Augenblick der Annahme durch das Hotel Spalentor verbindlich.

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3. Optionen: Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Nach Ablauf der Optionsfrist kann das Hotel über sämtliche Räume verfügen, sofern nicht eine schriftliche Auftragsbestätigung - gegenseitig unterschrieben – vorliegt.

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4. Zimmerbezug und Rückgabe: Soweit keine anders lautende Vereinbarung besteht, ist der Zimmerbezug am Anreisetag ab 14.00 Uhr möglich. Die Zimmerrückgabe hat am Abreisetag bis spätestens 11.00 Uhr zu erfolgen.

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5. Preise und Zahlungspflicht: Die Preise ergeben sich aus der Reservationsbestätigung, der aktuell gültigen Preisliste, resp. spezieller Vertragsvereinbarungen. Je nach gegenseitiger Vereinbarung bzw. Umfang der Buchung wird eine Vorauszahlung bis zu 100% eingefordert. Bei fristgerechtem Eingang wird die Anzahlung an den geschuldeten Hotelpreis resp. allfällige Stornierungskosten angerechnet. Das Hotel Spalentor kann an­stelle einer Anzahlung auch eine Kreditkartengarantie verlangen. Die Vorauszahlung ist innerhalb 30 Tagen nach Erhalt der Reservationsbestätigung zu bezahlen. Erfolgt die Reservation kurzfristiger, so verlangt das Hotel Spalentor eine Kreditkartengarantie über den vollständigen Rechnungsbetrag. Bei nicht fristgerechter Zahlung der bestehenden Forderungen kann das Hotel Spalentor den Vertrag auflösen und die unter Ziffer 6 genannten Stornierungskosten verlangen. Die Schlussrechnung ist anlässlich des Check-outs bar in Schweizer Franken, EURO, REKA-Schecks oder mit einer akzeptierten Kreditkarte zu bezahlen. Die Geschäftsführung des Hotel Spalentor stellt Rechnungen nur für Kunden mit speziellen Vertragsvereinbarungen aus.

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6. Stornierung der Reservation oder bei Nichterscheinen des Gastes (no-show): Stornierungen (Absagen) müssen dem Hotel Spalentor durch den Auftraggeber möglichst frühzeitig mitgeteilt werden. Wird die Reservation storniert, verrechnet das Hotel Spalentor dem Kunden folgende Annullierungskosten in % der reservierten Leistungen:

Eintreffen der Stornierung im Hotel:

Massgebend für die Berechnung der Annullierungskosten ist das Eintreffen der Stornierung beim Hotel. Bei frühzeitiger Abreise (nach 16 Uhr), wird der gesamte Reservationspreis in Rechnung gestellt. Reservierte Hotelzimmer (bei Einzelreservation), die nicht bis spätestens 18.00 Uhr am Anreisetag bezogen werden, können durch das Hotel anderweitig vergeben werden. Dies gilt nicht, sofern ausdrücklich eine spätere Anreise vereinbart wurde und die Reservation mit einer Kreditkartennummer oder einer Vorauszahlung garantiert ist. Eine Garantie für eine späte Anreise kann auch durch die Firma, welche die Reservation bucht, erfolgen. In diesem Fall muss eine genaue Adresse bekannt gegeben werden.

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7. Bedingungen bei speziellen Anlässen in Basel wie zum Beispiel Messen, Baselworld, Art, Kongressen, Veranstaltungen: Die Stornierung ist nur bis 6 Wochen vor dem bestätigten Anreisedatum kostenfrei möglich. Danach wird die gesamte Reservation zu 100% in Rechnung gestellt. Bei No-Show (Nichterscheinen) oder vorzeitiger Abreise wird der gesamte Aufenthalt des Arrangements respektive der bestätigten Reservation zu 100 % in Rechnung gestellt. Bei der Reservierung wird eine 100%ige Vorauszahlung verlangt, welche der Kunde umgehend zu bezahlen hat. Erfolgt keine umgehende Vorauszahlung, so kann das Hotel Spalentor die Zimmer anderweitig verkaufen. Die daraus entstehenden Umtriebe werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

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8. Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen: Der Kunde verpflichtet sich, dem Hotel Spalentor die endgültige und verbindliche Teilnehmerzahl von Gruppenreisen möglichst frühzeitig, spätestens aber 48 Stunden vor dem Anreisedatum mitzuteilen. Abweichungen der Teilnehmerzahl nach unten (gegenüber der als endgültig gemeldeten Anzahl), werden mit maximal 5% berücksichtigt. Darüber hinausgehende Abweichungen nach unten können nicht berücksichtigt werden und gehen zu Lasten des Kunden.

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9. Haftung, Gerichtsstand und Vertragsrecht: Das Hotel Spalentor haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichtes Verschulden wird nicht gehaftet. Das Hotel Spalentor haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, die es dem Gast lediglich vermittelt hat (Ziffer 10). Sollte der Gast zu Schaden kommen oder mit den Leistungen des Hotel Spalentor nicht zufrieden sein, so hat er dies dem Hotel unverzüglich zu melden, andernfalls kann er keine Rechte mehr geltend machen. Sämtliche Forderungen gegenüber dem Hotel Spalentor verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsende, sofern die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen nicht längere Fristen vorsehen. Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehalten bleiben weitergehende Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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10. Haftung des Kunden: Der Kunde haftet gegenüber dem Hotel Spalentor für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. seine Hilfspersonen oder Teilnehmer verursacht werden, ohne dass das Hotel Spalentor dem Kunden ein Verschulden nachweisen muss.

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11. Weitere Bestimmungen: Der Gast hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer, vorbehaltlich einer anderen Abmachung. Die Zimmer dürfen nur zum vereinbarten Zweck der Übernachtung benützt werden. Das Hotel Spalentor ist berechtigt, den Vertrag fristlos aufzulösen, wenn der Vertrag unter falschen oder irreführenden Angaben abgeschlossen worden ist oder das Zimmer nicht vertragsgemäss genutzt wird. Sonderwünsche müssen im Voraus abgesprochen werden. Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Hotel Spalentor selbst erbracht werden, so handelt das Hotel lediglich als Vermittler. Diese Leistungen werden separat abgerechnet. Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf die Veranstaltung im Hotel Spalentor bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Hotel Spalentor. Abendliche Verlängerungen der Veranstaltung sind nur in vorheriger Abstimmung mit dem Hotel Spalentor möglich. Wird mit der reservierten Veranstaltungsdauer die gesetzliche Schliessungsstunde (Polizeistunde) voraussichtlich überschritten, hat sich der Kunde so frühzeitig als möglich (zwingend aber vor Beginn der Veranstaltung) an das Hotel Spalentor zu wenden, damit die erforderlichen Bewilligungen eingeholt werden können. Die Kosten für die Bewilligung werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Hat das Hotel Spalentor begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung oder das Arrangement den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels gefährden kann, so ist das Hotel Spalentor berechtigt, die Reservationsvereinbarung jederzeit entschädigungslos aufzulösen.

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12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand: Auf Reservationsvereinbarungen samt Allgemeinen Bedingungen und allfälligen Zusatzvereinbarungen sowie auf die auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Differenzen aus den vorliegenden Geschäftsbedingungen ist Basel Stadt.

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